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Stadtrat Löwenstein
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Mitglieder
Ständige Vertretung
nichtständige Vertretung
Mitgliedschaften
Strukturen und Regeln
Der Stadtrat wird grundsätzlich zunächst aus vier Mitgliedern gebildet, die von folgenden Institutionen entsandt und abberufen werden:
- Königshof
- Mithraskirche
- Akademie der Hermetik
- Stadtwache
Maximal neun weitere Mitglieder können gewählt werden, dabei gelten folgende Regularien:
- maximal 3 Meister der Handwerkszünfte von Löwenstein
- maximal 3 Sprecher eines Viertels
- maximal 3 Sprecher ortsansässiger Gilden oder sonstiger Gemeinschaften
Kandidatur
Wer sich für das Amt eines Rates bewirbt, muss zunächst eine Abgabe an den Stadtrat entrichten und zudem eine Anzahl von angesehenen Fürsprechern aus dem Bürgertum vorweisen können. Sollte es mehrere Kandidaten für einen offenen Ratssitz geben, dann soll - so heisst es zumindest - die Zahl der Fürsprecher entscheiden.
Befugnisse und Pflichten
Der Stadtrat verfügt über eine grosse Menge an Privilegien - die aber ausnahmlos an der Stadtgrenze enden.
Die Wichtigsten:
- Der Stadtrat ernennt und entlässt den Hauptmann der Stadtwache
- Der Stadtrat ernennt und entlässt die Stadtschöffen
- Der Stadtrat kann Verordnungen erlassen und ändern, zum Beispiel betreffend der Höhe der Abgaben
- Der Stadtrat verleiht und entzieht das Bürgersiegel
Geschichte
Im Jahre 876 wurde der Stadtrat durch eine Entscheidung des Königs gegründet. Zunächst mehr ein beratendes Organ entwickelte sich der Rat schon bald weiter, erhielt mehr und mehr Privilegien aus der Hand des Königs. Formell liegt die Herrschaft über Löwenstein natürlich auch heute noch in den Händen des Königs, faktisch aber entscheidet der Rat bei nahezu allen Angelegenheiten allein und der Einfluss des Herrschers beschränkt sich auf die Stimme des Gesandten.