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Akademie der Hermetik/Regeln: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Verbrechen, die ausserhalb der Akademie, aber mittels hermetischer Künste begangen werden, werden zusätzlich zur weltlichen Gerichtsbarkeit auch durch die Akademie geahndet.
 
Alle Verbrechen, die ausserhalb der Akademie, aber mittels hermetischer Künste begangen werden, werden zusätzlich zur weltlichen Gerichtsbarkeit auch durch die Akademie geahndet.
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{{Box|DISPLAY=FLAT|TITLE=Verrat von Angehörigkeit zur Akademie|CONTENT=
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Die Zugehörigkeit von Mitgliedern der Akademie der hermetischen Künste ohne deren ausdrückliche Zustimmung an Nicht-Mitglieder zu verraten ist explizit verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet, sowie Ausschluss aus der Akademie bei mehrfacher Wiederholung.
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Ausgenommen hiervon sind offizielle Anfragen seitens der Kirche, Stadtwache und Gerichtsbarkeit der Stadt Löwenstein in Sachen Strafverfolgung mit Hermetik begangener Verbrechen, sowie Untersuchungen zu Vorwürfen der Hexerei.
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{{Box|DISPLAY=FOLD|TITLE=Regelung des Thaumaturgischen Zweiges bezüglich der Freigabe zweigspezifischer Formeln|CONTENT=
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Neu entdeckte, oder erforschte Thaumaturgische Formeln sind vor der Weitergabe dem Zweigsprecher zur Prüfung zu überantworten und dessen Freigabe für die Verteilung ist abzuwarten. Darüber hinaus gelten für neu erforschte Formeln des Thaumaturgischen Zweiges vom dem heutigen Tage an folgende Sperrfristen:
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3 monatige Sperre für nicht an der Forschung beteiligte Personen. Danach ist für eine Zeitspanne von weiteren 3 Monden jede Weitergabe vom Zweigsprecher zu genehmigen. Nach Ablauf der 6 Monde gelten wie gehabt die Regelungen der Weitergabe durch die Meister der Akademie. Ausnahmen gelten nur durch personenbezogenen, oder allgemeinen Erlass des zuständigen Thaumaturgischen Zweigsprechers. Ein allgemeiner Erlass habe dabei öffentlich von allem Mitgliedern des Zweiges einsichtig zu sein.
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Forschungen und Expeditionen sind darüber hinaus ausnahmslos im Vorfeld vom Zweigsprecher zu genehmigen.
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Für die Weitergabe von Thaumaturgischen Formeln ab dem 3. Zirkel und höher gelten von nun an folgende Regelungen:
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Thaumaturgische Formeln des 3. Zirkels, die sich bereits in den Archiven der Akademie befinden sind fortan nur noch vom zuständigen Zweigsprecher zu vergeben. Bedingung neben der erfolgreichen Teilnahme an einem formelbezogenen Seminarabend ist eine aktive Beteiligung am Akademieleben. Diese kann durch folgende Kriterien vom Zweigsprecher nachvollzogen werden:
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-) regelmäßiges Abhalten von Unterrichten:
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Hier zählt nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität, sowie der Wissensstand der Schüler nach den Unterrichten.
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-) Außenwirkung:
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Insbesondere die Meisterschaft habe auf das Bild zu achten, das sie im Namen der Akademie nach außen trägt. Ein Verhalten, welches dem Ruf der Akademie zuträglich ist soll hierdurch belobigt und gefördert werden.
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-) Förderung der Schülerschaft:
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Hiezu sollen nicht nur die Unterrichte dienen, sondern auch eine Beteiligung an Disputen, Schriftverkehren, Aufnahmen in die Akademie, Begleitung an sowie Förderung von Exkursionen, Schutz der Schülerschaft bei Unternehmungen und dergleichen.
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Des weiteren behält sich der Zweigsprecher vor bei Taten, welche den Ruf der Akademie der Hermetik zu Löwenstein in ein schlechtes Licht rücken Seiten aus dem Zauberbuch in das Eigentum der Akademie zurück zu überantworten. Eine Begründung kann dabei eingefordert und auf Wunsch der Person der die Formeln entzogen wurden der gesamten Akademie öffentlich Kund gemacht zu werden.
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Version vom 26. Juni 2014, 16:57 Uhr


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Ränge und Würden

Geleitet wird die Akademie durch die Magnifizenz, ein Posten den zuletzt die verstorbene Frida Braunschlag innehatte.
Der Magnifizenz zur Seite stehen die beiden Sprecher der Fachgebiete Thaumaturgie und Nekromantie.

Diese drei bilden gemeinsam den Akademierat, dessen Mitglieder alle sechs Monate neu gewählt werden.

Der Akademierat ernennt und entlässt die Magister.

Als organisatorischen Titel gibt es zudem den Sprecher der Akademie im Stadtrat, grundsätzlich ist es möglich dass diese Aufgabe ebenfalls einem Mitglied des Akademierates zugesprochen wird.

Wer in die Akademie aufgenommen wird, der beginnt seine Laufbahn als Eleve. Mit dem Ablegen der ersten Prüfung steigt er zum Adepten auf und muss eine Fachrichtung wählen.

Akademiemitglieder ab diesem Rang sind berechtigt den Akademierat zu wählen und können selbst dafür kandidieren. Sofern ihr zuständiger Magister es gestattet, können sie bereits Eleven ausbilden.

In ihren Studien weit fortgeschrittene Adepten können sich irgendwann der Meisterprüfung stellen und damit den höchsten verfügbaren Rang erlangen.

Allgemeine Regeln

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Prüfungsregeln

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