• Dieses Spielerprojekt hat im Juni 2018 ein Ende gefunden und wird nicht länger betreut.
  • Die von Spielern verfassten Texte bleiben unberührt und können weiterhin abgerufen werden.
  • Die Bearbeitung von Seiten ist gesperrt.
  • Die Registrierung von neuen Accounts ist geschlossen.
  • Alle Accounts können sich selbst sperren und damit alle gespeicherten Daten (Emailadresse, Name) entfernen (Spezial:CloseAccount)
  • Die Formulare und Vorlagen wurde entfernt und stehen auf dieser Plattform nicht länger zur Verfügung.

Löwenstein/Verordnungen/Erhebung des Bürgerschillings (21.01.1401)

Aus ArxWiki
Version vom 24. Juni 2014, 10:53 Uhr von Gaius (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „* Zurück zur Übersicht der Verordnungen Löwensteins <div style="margin-left:auto; margin-right:auto; width:500px; border:3px d…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Bekanntmachung des Stadtrates
der Stadt Löwenstein

Der Stadtrat zu Löwenstein gibt bekannt,
dass der silberne Bürgerschilling genommen wird.

Ein Bürger Löwensteins zeige fortan seine eherne Verbundenheit zur Stadt und ihren Traditionen, indem er nach jeder Ratswahl diesen Schilling entrichtet.

Wird die Abgabe des Schillings versäumt, droht dem trödelnden Bürger der Verlust der Bürgerschaft, denn er bricht mit Tradition und Sitte Löwensteins.