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Löwenstein/Verordnungen/Regeln für den Antrag auf Erwerb des Bürgerstatus in Löwenstein (08.10.1400)

Aus ArxWiki
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Diese Verordnung ist ungültig. Sie wurde ersetzt durch Regeln für den Antrag auf Erwerb des Bürgerstatus in Löwenstein (23.10.1400)

Bekanntmachung des Stadtrates
der Stadt Löwenstein

Mit diesem Schreiben gibt der Stadtrat nun die Bedingungen zum Erwerb des Bürgerstatuses bekannt, geltend in der Stadt Löwenstein wie auch dem Lehen Servano.

  • Ein jeder habe im Antrag seinen Namen, seinen Stand, seinen Wohnort und seine ehelichen Status anzugeben.
  • Ein jeder hat mindestens 2 Monde in der Stadt oder dem Lehen zu wohnen und sich am Leben zu beteiligen.
  • Ein jeder habe mindestens einen Leumund im Stande des Bürgers vorzuweisen.
  • Ein jeder habe zu berichten, wo er in der Stadt oder dem Lehen wohnt
  • Ein jeder habe aufzuführen, welchen Einsatz er für die Stadt Löwenstein oder das Lehen geleistet habe.
Darunter fallen Spendenbereitschaft, Betreiben von Geschäften und weiteres
  • Ein jeder Antragssteller habe 50 Schilling Bearbeitungskosten für den Antrag an die Stadt zu leisten

Kinder welche das Erwachsenen Alter des Antragsstellers nicht erreicht haben, haben kein Anrecht auf einen Bürgertitel.

Ehepartner eines Bürgers haben 50 Schilling Zwangsbindungsgebühr zum Erwerb des Bürgerstandes zu entrichten.