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Stadtrat Löwenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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(Zuständigkeiten)
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== Zuständigkeiten ==
 
== Zuständigkeiten ==
  
Ratsherrin für städtische Sauberkeit - Eirene Kerlow
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{{Box|TITLE=Ratsvorsitzender Siegfried M. Jehann|CONTENT=
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Erstellung der Tagesordnungen
  
Ratsherr für Beamtentum - Crean-Yalrar Nefyr
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Einberufung des Stadtrates und entsprechende Terminfindung
  
Ratsherr für Handelswesen - Simon Greif
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Moderation der Sitzungen des Stadtrates
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Kommunikation mit dem Adel und der Burg Löwenstein
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Genehmigung von schriftlichen Abstimmungen
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Eine und eine halbe Stimme bei Abstimmungen zur Vermeidung von Gleichständen
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}}
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{{Box|TITLE=Ratsherr für Finanzen Siegfried M. Jehann|CONTENT=
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Einstellung und Entlassung von Steuereintreibern
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Eintreiben der Fassadensteuer
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Verwaltung der Stadtkasse
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Soldzahlungen an die Stadtwache
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}}
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{{Box|TITLE=Ratsherr für Stadtplanung Nefyr|CONTENT=
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Erhaltung der öffentlichen Gebäude der Stadt
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Umbaumaßnahmen
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Vermessungen und Stadtpläne
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Verwaltung des Kaufes von Häusern und Wohnungen
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{{Box|TITLE=Ratsherrin für Beamtentum Morgentau|CONTENT=
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Einstellung und Entlassung von Beamten
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Verwaltung des Archivs
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Verkündigung, Verwaltung von Anträgen auch von Bürgern und Freien der Stadt
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Soldzahlungen für jegliche Beamten
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{{Box|TITLE=Ratsherr für städtisches Leben von der Gelehrtenzunft|CONTENT=
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Feste und Feiern
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Kulturelle Veranstaltungen
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angemessene Bevölkerung in den Stadtvierteln
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Turniere und Wettkämpfe
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}}
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{{Box|TITLE=Ratsherr für Handelswesen Greif|CONTENT=
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Überprüfung der Geschäfte und Läden
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Zunftverordnungen und gemeinsame Versammlungen
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Markthalle
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öffentliche Märkte und Auktionen
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Zölle & Handelsgebühren
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{{Box|TITLE=Ratsherrin für Gesundheit und Sauberkeit Kerlow|CONTENT=
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Seuchenkontrolle
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Verhütung von Krankheiten
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Wasser- und Abwasserversorgung
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Medizinische Vorräte & Ausstattungen
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Straßenreinigung
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Friedhofspflege
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{{Box|TITLE=Ratsherr für Sicherheit und Schutz Seysbald|CONTENT=
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Erhaltung der Wehranlagen der Stadt
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Erstellung und Aktualisierung der Doktrin zur Verteidigung der Stadt
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Ausrüstung und Ausstattung der Stadtwache
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Schulung der Stadtwache ob aktueller Gesetze und Verordnungen
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Einstellung und Entlassung von Scharfrichtern
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Aufrechterhaltung der königlichen Ordnung
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Organisation bei Gefahr, Bedrohung und Katastrophe
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}}
  
 
== Mitgliedschaften ==
 
== Mitgliedschaften ==

Version vom 29. September 2014, 22:06 Uhr

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Mitglieder

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Ständige Vertretung

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nichtständige Vertretung

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Zuständigkeiten

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Mitgliedschaften

Strukturen und Regeln

Der Stadtrat wird grundsätzlich zunächst aus vier Mitgliedern gebildet, die von folgenden Institutionen entsandt und abberufen werden:

  • Königshof
  • Mithraskirche
  • Akademie der Hermetik
  • Stadtwache

Maximal neun weitere Mitglieder können gewählt werden, dabei gelten folgende Regularien:

  • maximal 3 Meister der Handwerkszünfte von Löwenstein
  • maximal 3 Sprecher eines Viertels
  • maximal 3 Sprecher ortsansässiger Gilden oder sonstiger Gemeinschaften

Kandidatur

Wer sich für das Amt eines Rates bewirbt, muss zunächst eine Abgabe an den Stadtrat entrichten und zudem eine Anzahl von angesehenen Fürsprechern aus dem Bürgertum vorweisen können. Sollte es mehrere Kandidaten für einen offenen Ratssitz geben, dann soll - so heisst es zumindest - die Zahl der Fürsprecher entscheiden.

Befugnisse und Pflichten

Der Stadtrat verfügt über eine grosse Menge an Privilegien - die aber ausnahmlos an der Stadtgrenze enden.

Die Wichtigsten:

  • Der Stadtrat ernennt und entlässt den Hauptmann der Stadtwache
  • Der Stadtrat ernennt und entlässt die Stadtschöffen
  • Der Stadtrat kann Verordnungen erlassen und ändern, zum Beispiel betreffend der Höhe der Abgaben
  • Der Stadtrat verleiht und entzieht das Bürgersiegel

Geschichte

Im Jahre 876 wurde der Stadtrat durch eine Entscheidung des Königs gegründet. Zunächst mehr ein beratendes Organ entwickelte sich der Rat schon bald weiter, erhielt mehr und mehr Privilegien aus der Hand des Königs. Formell liegt die Herrschaft über Löwenstein natürlich auch heute noch in den Händen des Königs, faktisch aber entscheidet der Rat bei nahezu allen Angelegenheiten allein und der Einfluss des Herrschers beschränkt sich auf die Stimme des Gesandten.