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Stadtrat Löwenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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|MISC=Seit der Gründung im Jahre 876 war der Stadtrat von Löwenstein verantwortlich für die Geschicke der Stadt. Seit Beginn des Jahres 1402 n.M. wurde er auf Wunsch des Truchsess von einem Stadtvogt und seiner Regierung abgelöst.
 
|MISC=Seit der Gründung im Jahre 876 war der Stadtrat von Löwenstein verantwortlich für die Geschicke der Stadt. Seit Beginn des Jahres 1402 n.M. wurde er auf Wunsch des Truchsess von einem Stadtvogt und seiner Regierung abgelöst.
 
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== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
  
Im Jahre 876 wurde der Stadtrat durch eine Entscheidung des Königs gegründet. Zunächst mehr ein beratendes Organ entwickelte sich der Rat schon bald weiter, erhielt mehr und mehr Privilegien aus der Hand des Königs. Formell liegt die Herrschaft über Löwenstein natürlich auch heute noch in den Händen des Königs, faktisch aber entscheidet der Rat bei nahezu allen Angelegenheiten allein und der Einfluss des Herrschers beschränkt sich auf die Stimme des Gesandten.
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Im Jahre 876 wurde der Stadtrat durch eine Entscheidung des Königs gegründet. Zunächst mehr ein beratendes Organ entwickelte sich der Rat schon bald weiter, erhielt mehr und mehr Privilegien aus der Hand des Königs. Formell lag die Herrschaft über Löwenstein natürlich auch heute noch in den Händen des Königs, faktisch aber entschied der Rat bei nahezu allen Angelegenheiten allein und der Einfluss des Herrschers beschränkte sich auf die Stimme des Gesandten.
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In einer überraschenden Verkündung zu Beginn des Jahres 1402 änderte der Truchsess das geltende Recht jedoch: Anstelle des Rates trat ein Stadtvogt, unterstützt von einer Riege aus Beratern und Beamten.

Aktuelle Version vom 21. Januar 2015, 17:00 Uhr

Vorlage:Community






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Mitglieder

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Ständige Vertretung

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nichtständige Vertretung

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Zuständigkeiten des letzten Rates 1401 n.M.

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Mitgliedschaften

Strukturen und Regeln

Der Stadtrat wird grundsätzlich zunächst aus vier Mitgliedern gebildet, die von folgenden Institutionen entsandt und abberufen werden:

  • Königshof
  • Mithraskirche
  • Akademie der Hermetik
  • Stadtwache

Maximal neun weitere Mitglieder können gewählt werden, dabei gelten folgende Regularien:

  • maximal 3 Meister der Handwerkszünfte von Löwenstein
  • maximal 3 Sprecher eines Viertels
  • maximal 3 Sprecher ortsansässiger Gilden oder sonstiger Gemeinschaften

Kandidatur

Wer sich für das Amt eines Rates bewirbt, muss zunächst eine Abgabe an den Stadtrat entrichten und zudem eine Anzahl von angesehenen Fürsprechern aus dem Bürgertum vorweisen können. Sollte es mehrere Kandidaten für einen offenen Ratssitz geben, dann soll - so heisst es zumindest - die Zahl der Fürsprecher entscheiden.

Befugnisse und Pflichten

Der Stadtrat verfügt über eine grosse Menge an Privilegien - die aber ausnahmlos an der Stadtgrenze enden.

Die Wichtigsten:

  • Der Stadtrat ernennt und entlässt den Hauptmann der Stadtwache
  • Der Stadtrat ernennt und entlässt die Stadtschöffen
  • Der Stadtrat kann Verordnungen erlassen und ändern, zum Beispiel betreffend der Höhe der Abgaben
  • Der Stadtrat verleiht und entzieht das Bürgersiegel

Geschichte

Im Jahre 876 wurde der Stadtrat durch eine Entscheidung des Königs gegründet. Zunächst mehr ein beratendes Organ entwickelte sich der Rat schon bald weiter, erhielt mehr und mehr Privilegien aus der Hand des Königs. Formell lag die Herrschaft über Löwenstein natürlich auch heute noch in den Händen des Königs, faktisch aber entschied der Rat bei nahezu allen Angelegenheiten allein und der Einfluss des Herrschers beschränkte sich auf die Stimme des Gesandten.

In einer überraschenden Verkündung zu Beginn des Jahres 1402 änderte der Truchsess das geltende Recht jedoch: Anstelle des Rates trat ein Stadtvogt, unterstützt von einer Riege aus Beratern und Beamten.