• Dieses Spielerprojekt hat im Juni 2018 ein Ende gefunden und wird nicht länger betreut.
  • Die von Spielern verfassten Texte bleiben unberührt und können weiterhin abgerufen werden.
  • Die Bearbeitung von Seiten ist gesperrt.
  • Die Registrierung von neuen Accounts ist geschlossen.
  • Alle Accounts können sich selbst sperren und damit alle gespeicherten Daten (Emailadresse, Name) entfernen (Spezial:CloseAccount)
  • Die Formulare und Vorlagen wurde entfernt und stehen auf dieser Plattform nicht länger zur Verfügung.

Die Klinge/Kodex

Aus ArxWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Vorlage:Box


Der Kodex

  • 1. Den Kameraden und den Vorgesetzen ist absolute Treue zu leisten. Dies wird mittels Treueschwur gegenüber dem Hauptmann oder stellvertretend gegenüber dem Leutnant gesichert.
  • 2. Die Kameradschaftlichkeit hat immer und überall an erster und höchster Stelle zu stehen. Das Allgemeinwohl hat gegenüber den Kameraden stets über dem eigenen Wohl zu stehen. Versehrten und verunglückten Kameraden sei stets und unmittelbar Hilfe zu leisten.
  • 3. Die Ziele der Klinge seien zu jeder sich bietenden Gelegenheit anzustreben. Persönliche Bedürfnisse seien gegenüber den Zielen der Klinge in jeder sich bietenden Lage zurückzustellen.
  • 4. Die Handlungen der Soldaten seien stets der Situation gegenüber anzugleichen. Sowohl in Konflikten als auch im normalen Umgang mit der Umgebung sollen die Mittel dem Maß der Bedrohung angemessen gewählt werden. Sowohl Übermaß als auch Nachlässigkeit gelten als Fehlhandlung.
  • 5. Einem jeden Soldaten sei freigestellt, die Freistunden abseits der Diensterfüllung nach eigenem Ermessen zu gestalten, solange dies die Diensterfüllung in keiner Weise behindert.
  • 6. Fraternisation über die platonische Freundschaft hinaus sei innerhalb der Klinge untersagt. Ausnahmeregelungen sind beim Hauptmann persönlich zu beantragen.
  • 7. Ein jeder Soldat hat seine Ausrüstung und seine Waffen pfleglich und umsichtig zu behandeln. Die Funktionstüchtigkeit der Ausrüstung – hierzu zählen auch Körper und Ross – hat stets gesichert zu sein.
  • 8. Ein jeder Soldat hat sich im Umgang mit einer Hauptwaffe und einer Nebenwaffe zu üben. Das Erlernen des Umgangs mit weiteren Waffengattungen sei hinter den *Hauptwaffen zurückzustellen.
  • 9. Den Befehlen der Ranghöheren ist Folge zu leisten. Sinnvolle Eigeninitiative durch die Untergebenen ist stets zu fördern und zu belohnen. Das Maß der Eigeninitiative wird durch den Vorgesetzten bestimmt.
  • 10. Missachtung und Zuwiderhandeln gegen die obrig aufgeführten Punkte kann mit körperlicher Züchtigung bestraft werden. Das Strafmaß an sich wird von dem jeweiligen Vorgesetzten situationsbedingt verhängt.