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Löwenstein/Verordnungen/Regeln für den Antrag auf Erwerb des Bürgerstatus in Löwenstein (23.10.1400)

Aus ArxWiki
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Bekanntmachung des Stadtrates
der Stadt Löwenstein

Mit diesem Schreiben gibt der Stadtrat nun die Bedingungen zum Erwerb des Bürgerstatuses bekannt, geltend in der Stadt Löwenstein wie auch dem Lehen Servano.

  • Ein jeder habe im Antrag seinen Namen, seinen Stand, seinen Wohnort und seine ehelichen Status anzugeben.
  • Ein jeder hat mindestens 2 Monde in der Stadt oder dem Lehen zu wohnen und sich am Leben zu beteiligen.
  • Ein jeder habe mindestens einen Leumund im Stande des Bürgers vorzuweisen.
  • Ein jeder habe zu berichten, wo er in der Stadt oder dem Lehen wohnt
  • Ein jeder habe aufzuführen, welchen Einsatz er für die Stadt Löwenstein oder das Lehen geleistet habe.
Darunter fallen Spendenbereitschaft, Betreiben von Geschäften und weiteres
  • Ein jeder Antragssteller habe 50 Schilling Bearbeitungskosten für den Antrag an die Stadt zu leisten

Kinder welche das Erwachsenen Alter des Antragsstellers nicht erreicht haben, haben kein Anrecht auf einen Bürgertitel.

Ehepartner eines Bürgers haben 50 Schilling Zwangsbindungsgebühr zum Erwerb des Bürgerstandes zu entrichten.

Anträge zur Verleihung des Bürgerstandes der Stadt Löwenstein können nur nach persönlicher Vorsprache gegenüber einem Schreiberling der Stadt eingereicht werden.

Die Schreiber werden all die notwendigen Angaben in einem offiziellen Formular erfassen und dem Stadtat zur Entscheidung vorlegen. Auch ist es notwendig, dass der bezeugende Leumund erscheint. Einzige Ausnahme hiervon bilden mit einem registrierten Bürgersiegel unterfertigte Schriftstücke, die ebenso den Willen des bürgerlichen Leumunds bezeugen.

Die Schreibstube des Rathauses wird hierzu - wie bekannt - in unregelmässigen Intervallen für die Einwohnerschaft Löwensteins geöffnet.