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Löwenstein/Verordnungen/Wechselsteuer im städtischen Mietwesen (12.01.1401)

Aus ArxWiki
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Bekanntmachung des Stadtrates
der Stadt Löwenstein


Der Stadtrat zu Löwenstein gibt bekannt,
dass eine Steuer im städtischen Mietwesen erhoben wird.

Fortan solle eine jede Übertragung von Mietrechten an Gebäuden der Stadt gegenüber der Schreibstube des Rathauses meldepflichtig sein. Hierzu muss das Gebäude nebst eines möglichen Wechselpreises angezeigt werden.

1/5 des Gesamterlöses bei der Übertragung falle der Stadtkasse als Wechselsteuer zu.

Bei Nichtanzeige gegenüber der Schreibstube des Rathauses wird der gesamte Wechsel sowie das Gebäude eingezogen.

Sollte ein wachsamer Einwohner seiner Pflicht als redlicher Bewohner Löwensteins nachkommen und einen unterschlagenen Wechsel der Schreibstube des Rathauses melden, so solle ihm zur Belohnung die großzügige Wechselhälfte zufallen.