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Löwenstein/Verordnungen/Zunft- und Handwerksverordnung (06.12.1400)

Aus ArxWiki
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Bekanntmachung des Stadtrates
der Stadt Löwenstein

Ab sofort gelten im Bereich des Handwerks neue Regularien

I. Eine Steuer auf das Handwerk:
Eine monatliche Steuer von fünf Schilling je Person sei von jedem, in Löwenstein ansässigen und wohnhaften freien Handwerker an die Stadt zu entrichten. Erhoben werden soll sie über die Fassadensteuer, unter Aufführung eines jeden in einem Haus ansässigen freien Handwerkers. Zünfte haben als Gesamtheit denselben Betrag zu leisten, wie ein einzelner freier Handwerker, nämlich fünf Schilling je Zunft je Monat.

II. Monopolisierung des Handwerks:
Sämtliche Handwerker in Löwenstein haben sich an die Preisvorgaben der Zünfte zu halten. Die Zünfte haben entsprechend ihre Preisvorgaben gut sichtbar, öffentlich am Marktplatz zu Löwenstein auszuhängen, damit ein jeder Freier sie lesen könne. Waren, zu denen keine Preise ausgehängt sind, seien von dieser Regel ausgenommen.

III. Das Sammeln von Wissen:
In Löwenstein ansässige und wohnhafte Handwerker haben die Pflicht, erworbene oder gefundene Baupläne, Schnittmuster und Rezepte zu einem Preis von dreißig Hellern je Seite alsbald als möglich der entsprechenden Zunft anzubieten. Anzumerken ist, dass die Komplexität eines Werkstücks im Allgemeinen den Seitenumfang seiner Anleitung bestimmt.

IV. Verflechtung von Stadt und Zünften:
Im Austausch für diese Rechte verpflichten sich die Zünfte Löwensteins dazu, jene Institutionen der Stadt, die für die mithrasgewollte Ordnung unabdinglich sind – die heilige Kirche der Mithras, die Stadtwache und die Akademie der Hermetik – kostenlos zu versorgen, wenn der Bedarf durch den Stadtrat gesehen wird. Andere Institutionen, wie die Universität Löwensteins oder die Kriegerschule, sollen nach Möglichkeit unterstützt werden und ihnen sei ein Rabatt bei ihren Käufen zu gewähren. Dies gilt gleichermaßen für Waren wie für Dienstleistungen.